Aktuelles 04.05.2022
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Corona
Regelungen ab dem 04. Mai 2022
„Die Anordnung zur Absonderung endet bei nachweislich infizierten Personen automatisch nach fünf Tagen. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes oder eines abschließenden negativen Tests bedarf es hierfür nicht. Ein solcher Test wird jedoch empfohlen.“
Es gilt also nun eine auf fünf Tage verkürzte Absonderungspflicht für alle positiv getesteten Personen. Für Haushaltsangehörige, die nicht selbst positiv getestet sind, gilt keine Absonderungspflicht mehr.
Alle weiteren Regelungen für den Bereich der Schulen finden Sie im Hygieneleitfaden:
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Ein wichtiger Hinweis für unsere Busschülerinnen und Busschüler:
Ab dem 01.01.2022 wird es keinen grauen „Ersatzfahrscheine“ mehr geben. Stattdessen können Grundschulkinder auch bei einer vergessenen Fahrkarte ohne Erwerb einer zusätzlichen Karte den Bus nutzen. Der Busfahrer entscheidet dabei nach Augenmaß.